Einreise und Rückreise Schottland: Dokumente, Zölle, Bestimmungen

Mit dem Brexit ändert sich für EU-Bürger die Einreisebestimmungen. Was jetzt beim Besuch in Schottland zu beachten ist.

Deutsche Reisepässe und schottische Flagge
Bei der Einreise nach Schottland gilt der Reisepass

Inhalt:
» Reisedokumente
» Führerschein
» Rückreise & Zoll
» Nahrungsmittel
» Geschäftsreisen
» Handy & Roaming
» Haustier

Reisebestimmungen für Schottland in Kürze:

  • keine Visumpflicht für touristische Reisen
  • seit Oktober 2021 Reisepass
  • EU-Führerscheine gültig
  • Achtung bei Reisefreimengen und Nahrungsmittel!

Natürlich möchten die Schotten auch nach dem Brexit Touristen willkommen heißen, die die wunderbaren Landschaften und Städte erleben wollen. Doch mit dem Austritt aus der EU bleiben Änderungen beim Grenzübertritt nicht aus. Was ändert sich konkret für die Einreise von Deutschen und Österreichern nach Schottland?

Die wichtigsten Änderungen sind hier aufgelistet. Aber: Noch nicht Alles ist abschließend geklärt und so kann es sein, dass einige Fragen erst mit den nächsten Monaten beantwortet werden.

Hinweis: Ich bemühe mich die Angaben nach besten Wissen und Gewissen und journalistisch korrekt aktuell zu halten. Dennoch übernehme ich keine Haftung und freilich ersetzt dieser Ratgeber keine Rechtsberatung.

Reisepass oder Personalausweis: Papiere für die Schottland-Einreise

Seit Oktober 2021 reicht der Personalausweis nicht mehr für die Einreise nach Schottland – es braucht zwingend einen Reisepass. Wichtig: Der Reisepass muss für die Aufenthaltsdauer gültig und nicht älter als zehn Jahre sein.

An einigen Flughäfen sollen auch weiterhin die ePassport gates funktionieren, die eine elektronische Passkontrolle durchführen, was meist recht schnell vonstattengehen. Dazu müssen Geräte und Pass das eGate-Symbol tragen. Außerdem muss die Person im Gate über 12 Jahre alt sein.

Ein Visum ist nur dann nötig, wenn man sich mehr als 90 Tage innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraum im United Kingdom aufhält. Achtung: Das gilt auch, wenn man diese 90 Tage „stückelt“, also mehrfach ein- und ausreist.

Führerschein: Der EU-Schein gilt!

Wäre es zu einem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen gekommen, wären auch die EU-Führerscheine nicht mehr gültig und man bräuchte einen internationalen Führerschein, der rechtzeitig beantragt werden müsste.

Da es jedoch ein Abkommen gibt, dürfen Reisende aus der EU weiterhin mit ihrem normalen Führerschein einen Mietwagen lenken oder mit den eigenen PKW auf schottischen Straßen fahren.

Allerdings gibt es manche Anbieter wie Easirent, die einen internationalen Führerschein verlangen. Sixt zum Beispiel rät diesen an in Drittländern lediglich, will ihn aber nicht zwingend sehen. Darum beim Mietwagen buchen in die Vorgaben schauen, ob der Vermieter nicht vielleicht einen internationalen Führerschein vorschreibt.

Außerdem empfehlen einige Versicherer, dass man eine sogenannte Greencard oder Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr in Schottland mit sich führt.

Kommt man mit dem eigenen Wagen nach Schottland, ist es hilfreich einen Eigentumsnachweis mitzuführen. Also zum Beispiel einen gültigen Kaufvertrag. (Der Fahrzeugbrief scheint kein wirklicher Eigentumsnachweis zu sein.)

Zoll: Was bei der Rückreise von Schottland nach Deutschland gilt

Das Last-Minute Abkommen zwischen EU und UK erlaubt zwar das zollfreie Einführen von Waren, aber dennoch ist die Einfuhr beschränkt und es kann im Zweifelsfall zu Einfuhrabgaben-Zahlungen kommen.

Grundsätzlich gelten für Reisende die selben Einfuhrbeschränkungen, wie sie für alle Drittländer angewandt wird. Auf Schottland gesehen sind hier einige wichtige Reisefreimengen (es gilt der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer):

  • Wie viel Whisky oder Gin darf ich einführen? Der Zoll gibt an, dass 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent frei sind. Im Alltag bedeutet das: Eine große Flasche Gin oder whisky pro erwachsener Person.
  • Wie viele „Mitbringsel“ insgesamt? Mehr als 300 Euro Warenwert darf nicht überschritten werden, bei Minderjährigen sogar nur 175 Euro.
  • Bei Flug- und Seereisen dürfen dagegen Waren im Wert von 430 Euro eingeführt werden. Das gilt aber nur für gewerbliche Flu- und Seereisen – das eigene Segelboot ist zum Beispiel ausgeschlossen.
  • Und Medikamente? Arzneimittel dürfen so viele mitgeführt werden, wie sie dem persönlichen Bedarf der jeweiligen Person entsprechen.

Wichtig ist, dass bei einem Überschreiten der Freimengen nicht nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sondern auch zum Beispiel Alkoholbesteuerung oder andere spezifische Abgaben anfallen können. Es lohnt sich also kaum, mehr als die Freimengen einzuführen.

Vorsicht auch bei den Duty-Free-Shops. Der Zoll schreibt dazu auf der Webseite: „Überschreiten die im Duty-Free-Shop und die in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat erworbenen Waren die Reisefreimengen sind Einfuhrabgaben zu entrichten.“ Ganz genau listet die Seite des Zolls die Reisefreimengen auf.

Auf der Webseite des Zoll steht auch, dass, um Missverständnisse zu vermeiden, bei teuren Geräten wie Kamera, Drohnen oder Sportgeräte eine „Nämlichkeitsbescheinigung“ ausgefüllt werden soll. Diese in der Zollsprache „Rückwaren“ genannten Gepäckstücke können in Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung (Formular 0330 – nur für die Wiedereinreise nach Deutschland) angegeben werden.

(Anm. d. Autors: Bei einer Reise habe ich das tatsächlich probiert, bereits ein Formular vorausgefüllt und mitgebracht. Nachdem der erste Beamte nicht verstand, was genau ich wollte, hat der zweite Beamte erklärt, dass man das schon machen könne, es aber dauere und es eigentlich nicht nötig sei. Zur Not solle ich einfach Quittungen von Zuhause nachreichen für Kamera und Co. Das habe ich dann auch so gehalten.)

Nahrungsmittel: Das darf nicht nach UK, das darf nicht in die EU

Da das Vereinigte Königreich nun als Drittstaat gilt, dürfen bestimmte Lebensmittel nicht in die EU eingeführt werden. Dazu gehören Milcherzeugnisse und Fleisch. Es kam kurz nach dem Brexit zu Szenen, bei denen LKW-Fahrern ihr Sandwich abgenommen wurde – der Zoll und die Grenzschützer nehmen das also durchaus ernst. Ausdrücklich ausgenommen sind Babynahrung, Schokolade und Kekse und auch Fischereierzeugnisse.

Bis vor kurzem sah es noch so aus, als würden die Briten das ebenso sehen, denn es gibt Restriktionen auf die Einfuhr von POAO-Produkten. In einem Dokument vom 11. März 2021 (danke für den Hinweis von einer Leserin auf diese Dokument) aber stellt die britische Regierung klar, dass das nicht für im persönlichen Reisegepäck mitgebrachtes Essen gilt. Hier dürfen Milchprodukte, Fleisch und andere Tierprodukte eingeführt werden, solange sie aus einem EU-Land stammen. Auch für die Schweiz wird diese Regelung angewendet.

Kurzum: Für Wohnmobil-Reisende dürfte das eine Erleichterung sein. Sie können nun doch Essen mitnehmen.

Geschäftsreisen: Was erlaubt ist und was nicht

Für kurze Geschäftsreisen braucht es kein Visum. Maximal darf sich der Reisende maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten aufhalten, es kommt aber darauf an, was er in dieser Zeit tätigt.

Geschäftsreisende dürfen reisen für:

  • Meetings
  • Konferenzen
  • Messe-Teilnahme
  • weitere Veranstaltungen

Geschäftsreisenden ist nicht erlaubt:

  • direkt für eine Firma des Vereinigten Königreich arbeiten
  • als Freiberufler vor Ort für eine dortige Firma arbeiten
  • ein Praktikum absolvieren
  • Handeln und Verkaufen vor Ort
  • auch unentgeltliche Arbeit ist hier eingeschlossen

Zwar darf auch mehrfach besucht werden im Zeitraum eines halben Jahres, aber eben nicht so, dass dadurch eine Art dauernder Aufenthalt entsteht. Sobald der Anschein entsteht, dass jemand in UK lebt, muss er sich um ein Visum bemühen oder gar Einwandern mit Bewertung nach Punktesystem.

Mehr Infos zu Businesstrips auf der Seite der britischen Regierung.

Auslandskrankenversicherung: Sicher versorgt in Schottland

Wichtig vorweg: Diese Infos beziehen sich auf Schottland und nicht auf den Rest von Großbritannien, denn NHS in Schottland unterliegt der Regierung Schottlands.

Grundsätzlich gibt es die Empfehlung der schottischen Regierung, vor einer Reise eine Reisekrankenversicherung und -rückholversicherung abzuschließen. Denn das schottische NHS ist nicht verpflichtet, Reisenden eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Aber: Keinem ausländischen Reisenden wird bei einem lebensgefährlichem Notfall die Behandlung verweigert.

Vorweisen bei einer Behandlung muss man derzeit noch eine Europäische Versicherungskarte (EHIC) und am besten einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Diese Infos sind Stand Januar 2021 und können sich ändern. Infos dazu auf der entsprechenden Webseite des NHS.

Handy-Gebühren: Beim Roaming ändert sich noch (!) nichts

Ein angenehmer Effekt der EU war das Deckeln der Roaming Gebühren in Mobilnetzen. Als Drittland ist Großbritannien nun von dieser Regelung ausgenommen – theoretisch könnten also wieder Zusatzkosten anfallen.

Die gute Nachricht: Die deutschen Mobilfunkprovider haben fast geschlossen erklärt, vorerst das „Schweizer Modell“ zu fahren – das bedeutet: Zunächst keine Roaming Gebühren in Schottland.

Dabei nicht verwirren lassen von den gegenläufigen Angaben in der O2-App. Stand Januar war das jedenfalls ein Fehler in der App, wie die Seite Teltarif herausfand.

ACHTUNG: Für Österreicher gilt das bei einigen Anbietern nicht. Siehe auch hier den oben verlinkten Beitrag zum Roaming.

Einreise mit Hund oder Katze: Das muss vorher erledigt werden

Hier ändert sich zunächst nichts. In Kürze:

  • vor der Einreise müssen die Tiere gechippt sein
  • gegen Tollwut geimpft sein und zwar

Die erste Tollwut-Impfung muss dabei mindestens 21 Tage zurückliegen. Weitere Infos auf der Seite der britischen Regierung hier.

ETA ab 2025: Die Zukunft bringt mehr Bürokratie für Reisende

Ab 2025 wird die Einreise noch einmal schwieriger. Bis dahin will das Vereinigte Königreich ein Electronic System for Travel Authorisation System einführen – kurz ESTA. Das wird dann ähnlich funktionieren wie in der USA und per Online zu beantragen sein.